Achtung: Der Bildungsscheck NRW endet zum 30.06.2024.

Am 30.06.2024 endet die Förderung beruflicher Weiterbildung über den Bildungsscheck NRW im individuellen Zugang. Bitte beachten Sie, dass alle bis dahin ausgestellten Schecks bis 2029 gültig sind und entsprechend bei Weiterbildungsanbietern eingelöst werden können.
Das Land NRW möchte auch nach dem Ende des Förderprogrammes Bildungsscheck NRW Menschen mit geringerem Einkommen und ohne Arbeitgeberunterstützung einen Anreiz und Unterstützung zu ihrer Kompetenzentwicklung geben. Die Details einer beabsichtigten künftigen Förderung werden derzeit erarbeitet.
Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten erhalten Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit: https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung
Ebenfalls behilflich bei Fragen zu Finanzierung von Weiterbildungen ist die Bundesagentur für Arbeit über die „Berufsberatung im Erwerbsleben“ (BBiE). Informationen finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-nrw/themen-in-nrw/bbie
Über weitere Finanzierungsmöglichkeiten für berufliche Weiterbildung informiert darüber hinaus auch das Weiterbildungsportal des Landes NRW: https://www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/weitere-foerdermoeglichkeiten


Beratungstermin Bildungsscheck (individuell) vor Ort

VHS-Geschäftsstelle, Lützenhofstr. 9, 47495 Rheinberg

Beratung Bildungsscheck (individuell) online

Sie führen das Beratungsgespräch per Videokonferenz. Dafür muss Ihr Personalausweis über die Online-Funktion verfügen (AusweisAPP).


Bildungsscheck NRW für Beschäftigte

 

Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie genau dort, wo Sie beruflich gerade stehen:

  • Sie wollen beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg?
  • Sie wollen einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
  • Sie wollen Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizierung?

Wer wird gefördert?

  • Insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige
  • Das zu versteuernde Einkommen muss weniger als 40.000,- EUR betragen, bei gemeinsam Veranlagten weniger als 80.000,- EUR, betragen.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie wird gefördert?

  • Mit dem Bildungsscheck werden 50 % der Kurskosten bis höchstens 500,- EUR bezuschusst. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
  • Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.
  • Pro Kalenderjahr können Beschäftigte einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.