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Sie können sich schriftlich, persönlich oder online anmelden. Wir empfehlen Ihnen die Online-Buchung, da dies der schnellste und bequemste Weg ist, sich rechtzeitig einen Platz bei den Kursen und Veranstaltungen zu sichern.
Schriftliche wie Online-Anmeldungen werden vorrangig bearbeitet. Mit Eingang der Anmeldungen bei der VHS sind Sie verbindlich angemeldet. Sie erhalten keine gesonderte Anmeldebestätigung. Bitte kommen Sie zum ersten Kursabend, wie er mit Ort, Tag und Zeit im Programm beschrieben ist. Nur dann, wenn Ihr Kurs bereits ausgebucht ist, sich organisatorische Änderungen ergeben oder der Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl ausfallen muss, erhalten Sie umgehend eine Benachrichtigung.
Sie haben sich für einen Kurs entschieden und möchten sich nun online anmelden. Das ist ganz einfach: Über die Kursauswahl gelangen Sie zur Online-Anmeldung. Tragen Sie in das Anmeldeformular Ihre persönlichen Daten und Bankverbindung ein. Ihre Daten werden in einer sicheren Verbindung (SSL-Verschlüsselung) übertragen. Falls Sie Ihre Daten nicht über das Internet übermitteln möchten, können Sie das Anmeldeformular ausdrucken und ausgefüllt an die VHS (Fax. 02843 / 90740-12) senden. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Online-Anmeldung mit einer E-Mail.
Beachten Sie bitte: Ihre Anmeldung trifft per E-Mail in der Geschäftsstelle ein und wird dann von den Mitarbeitern bearbeitet, so dass sich unter Umständen die Anzahl verfügter Plätze in der Zwischenzeit geändert haben kann.
Sie können sich schriftlich per Post mit der Anmeldekarte
aus dem Programmheft (auch in den Anmeldestellen erhältlich) oder per Fax an
die Fax-Nr. 02843/90740-12 anmelden. Bitte vergessen Sie nicht, auf der Anmeldung
Ihre Bankeinzugsermächtigung zu erteilen (bei der Anmeldekarte auf der Rückseite).
Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten
erforderlich.
Faxanmeldeformular
Die Anmeldung erfolgt wahlweise in der VHS-Geschäftstelle in Rheinberg oder den regionalen Anmeldestellen.
Bei allen Anmeldungen - außer bei Barzahlungen - bitten wir Sie um Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung. Die Gebühr wird nach Beginn des Kurses von Ihrem Konto abgebucht, im Regelfall eine Woche nach Veranstaltungsbeginn. Die der VHS entstehenden Fremdkosten (z. B. Kosten einer Rücklastschrift, die an das Geldinstitut gezahlt werden müssen) sind von den Teilnehmenden zzgl. einer Bearbeitungsgebühr an die VHS zu erstatten.
Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Es werden jedoch unter bestimmten, im Folgenden genannten Voraussetzungen Stornierungen akzeptiert.
Bei Kursen sowie Vorträgen und Diavorträgen besteht eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit bis spätestens einen Werktag vor Kursbeginn.
Bei Tages-, Wochenend- oder Wochenseminaren, Kompaktkursen, Kurzkursen mit bis zu 3 Terminen, Workshops und bei einem Bildungsurlaub sowie bei Exkursionen mit Ausnahme von Fahrten können Sie bis spätestens eine Woche vor Beginn kostenfrei zurücktreten.
Bei Prüfungen muss eine Rücktrittsfrist von 3 Wochen eingehalten werden.
Bei Studien- und Konzertfahrten endet die Rücktrittsmöglichkeit einen Monat vor der Fahrt.
Sofern zu den o.g. Fristen Abweichungen bestehen, sind diese in der jeweiligen Kursbeschreibung genannt. Eine Abmeldung muss in jedem Falle zu den Geschäftszeiten bei der VHS eingehen, damit der freie Platz rechtzeitig anderen Interessierten angeboten werden kann. Abmeldungen bei Kurs- oder Seminarleitern sind nicht rechtswirksam. Erfolgt Ihre Abmeldung nicht rechtzeitig, wird die volle Veranstaltungs- bzw. Kursgebühr - unabhängig vom Grund des Rücktrittes - fällig und von Ihrem Konto abgebucht. Auch eine einmalige Teilnahme verpflichtet zur Entrichtung der gesamten Kursgebühr.
Entsprechend der Gebührenordnung können auf Antrag und gegen Vorlage entsprechender Nachweise für folgende Personenkreise Ermäßigungen gewährt werden:
(1) Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler/innen, Auszubildende und Studenten/-innen bis 30 Jahre und Wehrdienst-/Zivildienstleistende erhalten gegen Nachweis beim Besuch von Kursen und Seminaren eine Ermäßigung von 50 %, sofern eine Ermäßigung nicht generell ausgeschlossen ist.
(2) Inhabende einer Ehrenamtskarte beim Besuch eines Kurses oder Seminars pro Programmjahr: 20 %. Ausgenommen hiervon: abschlussbezogene Lehrgänge und Studienfahrten/-reisen. Von den Gebühren für Einzelveranstaltungen nach §4 Abs. 1 a der Gebührenordnung sind sie vollständig befreit.
(3) Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II oder SGB XII mit Wohnsitz im Verbandsgebiet und deren Angehörige ohne eigenes Einkommen können unter Berücksichtigung des Einzelfalles von den Gebühren für ermäßigungsfähige Angebote in den Fachbereichen 1 (Politik|Gesellschaft), 5 (Deutsch|Fremdsprachen) und 6 (Beruf|EDV) vollständig befreit werden. In diesen Fällen wird eine Teilnahmepauschale in Höhe von 5,- Euro erhoben. In den übrigen Fachbereichen kann für diesen Personenkreis eine 50%ige Ermäßigung gewährt werden.
Ausnahmen: Für Veranstaltungen, die im Programm mit einem grauen Punkt gekennzeichnet sind, sowie für Teilnahmebescheinigungen, Unterrichtsmaterialien, Eintrittsgelder und sonstige Umlagen kann keine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.
Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleitenden durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit Namen eines Kursleitenden angekündigt wurde. Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeit der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Kursleitenden), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
Für eine Teilnahmebescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 3,00 Euro berechnet. Diese Gebühr ist nur bei den EDV-Kursen in der Kursgebühr enthalten; ansonsten muss sie separat entrichtet werden. Weitere Einzelheiten zur Gebühren-Erhebung entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung, die in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann.
Suchen Sie noch nach einer passenden Geschenkidee für einen besonderen Anlass? Die Volkshochschule schafft Abhilfe! Verschenken Sie einen Kurs oder eine Einzelveranstaltung nach Ihrer Wahl aus unserem attraktiven Angebot. Ab sofort sind bei der Verbands-Volkshochschule Alpen-Rheinberg-Sonsbeck-Xanten Gutscheine erhältlich. Weitere Informationen unter Tel.: 02843/90740-0.
Sie können sich schriftlich ab sofort – entweder mit beigefügter Anmeldekarte per Post oder Fax oder per Internet oder persönlich an folgenden Stellen anmelden:
VHS in Rheinberg, Konvikt,
Lützenhofstraße 9
Tel. 02843 / 90740-0
Fax 02843 / 90740-12
E-Mail vhs@vhs-rheinberg.de
VHS in Alpen, Doris Pohle
An der Vorburg 21, 46519 Alpen
Tel. 02802 / 96840
VHS in Sonsbeck, Gemeindeverwaltung
Herrenstr. 2, 47665 Sonsbeck
Ludger van Bebber
Tel. 02838 / 36111
E-Mail: Ludger_van_Bebber@sonsbeck.de
VHS in Xanten, Rathaus
Karthaus 2, Zimmer 120/121, 46509 Xanten
Frau Maria Kerkmann, Tel. 02801 / 772241 – Anmeldung
Herrn Klaus Kaja, Tel. 02801 / 772242 – Kursbetreuung vor Ort
E-Mail: Klaus_Kaja@rathaus-xanten.de
VHS Alpen-Rheinberg-Sonsbeck-Xanten
Lützenhofstraße 9
47495 Rheinberg
Montag bis Freitag : 8.30 - 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Mittwoch: 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.30 - 17.00 Uhr
Die VHS ist mit ihren Kursen und Veranstaltungen zu Gast in allgemeinbildenden Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden im Verbandsgebiet. Wir bitten Sie, die dort geltenden Hausordnungen zu beachten, d.h. unter anderem mit dem Inventar pfleglich umzugehen und in den Unterrichtsräumen nicht zu rauchen.
Bei Unfällen leistet der Volkshochschul-Zweckverband Alpen–Rheinberg–Sonsbeck–Xanten den Teilnehmer/innen nur im Rahmen und im Umfang des zugunsten der Teilnehmer bestehenden Versicherungsschutzes Ersatz. Unfälle sind umgehend bei der VHS zu melden (Tel.:02843 / 90740-0).
Während der Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen und an den unten aufgeführten Tagen finden in der Regel keine VHS-Veranstaltungen statt.
Tag der dt. Einheit: 03.10.2011 (Montag)
Herbstferien: 24.10.2011 - 05.11.2011
Weihnachtsferien: 23.12.2011 – 06.01.2012
Rosenmontag: 20.02.2012
Beweglicher Ferientag: 21.02.2012 (Karnevalsdienstag) in Alpen
Osterferien: 02.04.2012 – 14.04.2012
Maifeiertag: 01.05.2012 (Dienstag)
Christi Himmelfahrt: 17.05.2012 (Donnerstag)
Beweglicher Ferientag: 18.05.2012 (Freitag)
Pfingstmontag: 28.05.2012
Fronleichnam: 07.06.2012 (Donnerstag)
Beweglicher Ferientag: 08.06.2012 (Freitag)
Sommerferien: 09.07.2012 – 21.08.2012