Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachfolgend dargestellten Teilnahme- und Geschäftsbedingungen gelten für alle Veranstaltungen des VHS-Zweckverbandes.

Information und Anmeldung

Informationen erhalten Sie unter Tel. 02843/90740-0, 90740-10, 90740-11 (Geschäftsstelle) oder in den regionalen Anmeldestellen.

Mit Freischaltung der Kurse bzw. Erscheinen des Programmheftes können Sie sich sofort nach folgenden Verfahren anmelden:


1. online

Dies ist der schnellste und bequemste Weg, sich rechtzeitig einen Platz bei den Kursen und Veranstaltungen zu sichern. Über die Kursauswahl gelangen Sie zum Online-Anmeldeformular.

2. schriftlich

per Post oder Fax (Fax-Nr. 02843/90740-12) mit dem Anmeldeformular. Bitte vergessen Sie nicht, Ihr SEPA-Lastschriftmandat für den Bankeinzug zu erteilen. Bei Minderjährigen ist die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten erforderlich. -> Download Anmeldeformular

3. persönlich

Die Anmeldung erfolgt wahlweise in der Geschäftsstelle oder den regionalen Anmeldestellen.


Mit Eingang der Anmeldungen bei der VHS sind Sie verbindlich angemeldet. Sie erhalten keine gesonderte Anmeldebestätigung. Bitte kommen Sie zum ersten Kursabend, wie er mit Ort, Tag und Zeit im Programm beschrieben ist. Nur dann, wenn Ihr Kurs bereits ausgebucht ist, sich organisatorische Änderungen ergeben oder der Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl ausfallen muss, erhalten Sie umgehend eine Benachrichtigung. Bei der Online-Anmeldung können Sie selbst sofort erkennen, ob evtl. schon ein Kurs ausgebucht ist. Sie setzen sich selbst auf die Warteliste und bekommen nur dann Bescheid, wenn ein Platz frei geworden ist und Sie "nachrücken".

Bei allen Anmeldungen - außer bei Barzahlungen - bitten wir Sie um Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates. Die Gebühr wird nach Beginn des Kurses zum 01. und 15. eines Monats von Ihrem Konto abgebucht. Die der VHS entstehenden Fremdkosten (z. B. Kosten einer Rücklastschrift, die an das Geldinstitut gezahlt werden müssen) sind von den Teilnehmenden zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr an die VHS zu erstatten. Wenn Sie eine Ermäßigung beantragen, fügen Sie bitte der Anmeldung eine Kopie der Bescheinigung oder des Dokumentes bei, das Sie zur Ermäßigung berechtigt.

Gebühren-Ermäßigungen

Entsprechend der Gebührenordnung können auf Antrag und gegen Vorlage entsprechender Nachweise für folgende Personenkreise Ermäßigungen gewährt werden:

(1) Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler/innen, Auszubildende und Studenten/-innen bis 30 Jahre und Wehr-/BDF-dienstleistende: 50 %

(2) Inhabende einer Ehrenamtskarte beim Besuch eines Kurses oder Seminars pro Programmjahr: 20 %. Ausgenommen hiervon: abschlussbezogene Lehrgänge und Studienfahrten/-reisen. Von den Gebühren für Einzelveranstaltungen nach §4 Abs. 1 a der Gebührenordnung sind sie vollständig befreit.

(3) Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II, laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung des Lebensunterhaltes nach SGB II oder SGB XII mit Wohnsitz im Verbandsgebiet und deren Angehörige ohne eigenes Einkommen können unter Berücksichtigung des Einzelfalles von den Gebühren für ermäßigungsfähige Angebote in den Fachbereichen 1 (Politik|Gesellschaft), 5 (Deutsch|Fremdsprachen) und 6 (Beruf|Digitales) vollständig befreit werden. In diesen Fällen wird eine Teilnahmepauschale in Höhe von 10,- Euro erhoben. In den übrigen Fachbereichen kann für diesen Personenkreis eine 50%ige Ermäßigung gewährt werden.

Ausnahmen: Für Veranstaltungen, die im Programm mit dem Hinweis ***ohne Ermäßigung*** bzw. im Programmheft mit einem grauen Punkt gekennzeichnet sind, sowie für Teilnahmebescheinigungen, Unterrichtsmaterialien, Eintrittsgelder und sonstige Umlagen kann keine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung gewährt werden.

Zahlungsbedingungen - Rücktritt

Jede Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Kursgebühr. Es werden jedoch unter bestimmten, im Folgenden genannten Voraussetzungen Stornierungen akzeptiert.

  • Bei Kursen sowie Vorträgen und Diavorträgen besteht eine kostenfreie Rücktrittsmöglichkeit bis spätestens einen Werktag vor Kursbeginn.

  • Bei Tages-, Wochenend- oder Wochenseminaren, Kompaktkursen, Kurzkursen mit bis zu 3 Terminen, Workshops, Exkursionen mit Ausnahme von Fahrten sowie Veranstaltungen mit Durchführungsgarantie können Sie bis spätestens eine Woche vor Beginn kostenfrei zurücktreten.

  • Bei Prüfungen muss eine Rücktrittsfrist von 3 Wochen eingehalten werden.

  • Bei Studien- und Konzertfahrten sowie Bildungsurlauben endet die Rücktrittsmöglichkeit vier Wochen vor der Veranstaltung.

Sofern zu den o.g. Fristen Abweichungen bestehen, sind diese in der jeweiligen Kursbeschreibung (siehe Anmeldeschluss) genannt. Eine Abmeldung muss in jedem Falle zu den Geschäftszeiten bei der VHS eingehen, damit der freie Platz rechtzeitig anderen Interessierten angeboten werden kann. Abmeldungen bei Kurs- oder Seminarleitern sind nicht rechtswirksam. Erfolgt Ihre Abmeldung nicht rechtzeitig, wird die volle Veranstaltungs- bzw. Kursgebühr - unabhängig vom Grund des Rücktrittes - fällig und von Ihrem Konto abgebucht. Auch eine einmalige Teilnahme verpflichtet zur Entrichtung der gesamten Kursgebühr.

Organisatorische Änderungen

Die Volkshochschule behält es sich vor, Kurse, die nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreichen abzusetzen oder bei gleichbleibender Gebühr Termine zu kürzen. Es besteht kein Anspruch darauf, dass eine Veranstaltung durch einen bestimmten Kursleitenden durchgeführt wird. Das gilt auch dann, wenn die Veranstaltung mit Namen eines Kursleitenden angekündigt wurde. Die VHS kann aus sachlichem Grund Ort und Zeit der Veranstaltung ändern. Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen (beispielsweise wegen Erkrankung eines Kursleitenden), kann sie nachgeholt werden. Ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.

Teilnahmebescheinigung

Für eine Teilnahmebescheinigung wird eine Gebühr von jeweils 3 Euro erhoben. Weitere Einzelheiten zur Gebührenerhebung entnehmen Sie bitte der Gebührenordnung, die in der Geschäftsstelle eingesehen werden kann.

Widerrufsbelehrung bei Fernabsatzgeschäften

Informationen zu Ihrem Widerrufsrecht erhalten Sie hier...

Speicherung von Daten

Angaben zu Alter und Geschlecht dienen ausschließlich statistischen Zwecken. Der VHS-Zweckverband ist zu innerbetrieblichen Zwecken berechtigt, personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten, sofern diesem nicht widersprochen wird. Alle Daten sind nach den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geschützt. Siehe auch Datenschutz

Hausordnung

Die VHS ist mit ihren Kursen und Veranstaltungen zu Gast in allgemeinbildenden Schulen und anderen öffentlichen Gebäuden im Verbandsgebiet. Wir bitten Sie, die dort geltenden Hausordnungen zu beachten, d. h. unter anderem mit dem Inventar pfleglich umzugehen und in den Unterrichtsräumen nicht zu rauchen.

Haftung

Bei Unfällen leistet der Volkshochschul-Zweckverband Alpen–Rheinberg–Sonsbeck–Xanten den Teilnehmer/innen nur im Rahmen und im Umfang des zugunsten der Teilnehmer bestehenden Versicherungsschutzes Ersatz. Unfälle sind umgehend bei der VHS zu melden (Tel.:0 28 43/90740-0).

Schulferien bzw. unterrichtsfreie Zeit

Während der Schulferien, an gesetzlichen Feiertagen und an den unten aufgeführten Tagen finden in der Regel keine VHS-Veranstaltungen statt.