Einbürgerungstest

Die vom Bundesminister des Innern am 5. August 2008 erlassene Einbürgerungstestverordnung trat am 1. September 2008 in Kraft und führte bundesweit den bundeseinheitlichen Einbürgerungstest ein. Damit werden die „Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ nachgewiesen, die nun als weitere Einbürgerungsvoraussetzung verlangt werden.

Ihr Ansprechpartner:

Azzeddine Sehlaoui, Tel. 02843/90740-17

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