Bildungsscheck NRW für Beschäftigte

Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie genau dort, wo Sie beruflich gerade stehen:
- Sie wollen beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg?
- Sie wollen einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
- Sie wollen Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizierung?
Wer wird gefördert?
- Insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige
- Das zu versteuernde Einkommen muss mehr als 20.000,- EUR und nicht mehr als 40.000,- EUR betragen, bei gemeinsam Veranlagten mehr als 40.000,- EUR und weniger als 80.000,- EUR.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie wird gefördert?
- Mit dem Bildungsscheck werden 50 % der Kurskosten bis höchstens 500,- EUR bezuschusst. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
- Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.
- Pro Kalenderjahr können Beschäftigte einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für die Ausgabe des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung, Terminvereinbarung unter Tel.: 02843-907400 oder buchen Sie einen Beratungstermin einfach online.
Bildungsscheck NRW für Betriebe

Wer wird gefördert?
- Im betrieblichen Zugang können kleinere und mittlere Betriebe in NRW mit weniger als 250 Beschäftigten bis zu zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie wird gefördert?
- Mit dem Bildungsscheck erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten, max. 500,- EUR. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
- Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Betriebe.
Voraussetzung für die Ausgabe des Bildungsschecks ist eine kostenlose Beratung, Terminvereinbarung unter Tel.: 02843-907400 oder buchen Sie einen Beratungstermin einfach online.