Bildungsscheck NRW für Beschäftigte

 

Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie genau dort, wo Sie beruflich gerade stehen:

  • Sie wollen beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg?
  • Sie wollen einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
  • Sie wollen Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizierung?

Wer wird gefördert?

  • Insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige
  • Das zu versteuernde Einkommen muss weniger als 40.000,- EUR betragen, bei gemeinsam Veranlagten weniger als 80.000,- EUR, betragen.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie wird gefördert?

  • Mit dem Bildungsscheck werden 50 % der Kurskosten bis höchstens 500,- EUR bezuschusst. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
  • Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.
  • Pro Kalenderjahr können Beschäftigte einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.

 

Beratungstermin Bildungsscheck (individuell) vor Ort

VHS-Geschäftsstelle, Lützenhofstr. 9, 47495 Rheinberg

Beratung Bildungsscheck (individuell) online

Sie führen das Beratungsgespräch per Videokonferenz.


Bildungsscheck NRW für Betriebe

Wer wird gefördert?

  • Im betrieblichen Zugang können kleinere Betriebe in NRW mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.


Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie wird gefördert?

  • Mit dem Bildungsscheck erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten, max. 500,- EUR. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF). 
  • Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Betriebe.

 

Beratungstermin Bildungsscheck (betrieblich) vor Ort

VHS-Geschäftsstelle, Lützenhofstr. 9, 47495 Rheinberg

Beratung Bildungsscheck (betrieblich) online

Sie führen das Beratungsgespräch per Videokonferenz.