Beratungstermin Bildungsscheck (individuell) vor Ort

VHS-Geschäftsstelle, Lützenhofstr. 9, 47495 Rheinberg

Beratung Bildungsscheck (individuell) online

Sie führen das Beratungsgespräch per Videokonferenz.


Bildungsscheck NRW für Beschäftigte

 

Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie genau dort, wo Sie beruflich gerade stehen:

  • Sie wollen beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg?
  • Sie wollen einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
  • Sie wollen Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizierung?

Wer wird gefördert?

  • Insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige
  • Das zu versteuernde Einkommen muss weniger als 40.000,- EUR betragen, bei gemeinsam Veranlagten weniger als 80.000,- EUR, betragen.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
  • Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.

Wie wird gefördert?

  • Mit dem Bildungsscheck werden 50 % der Kurskosten bis höchstens 500,- EUR bezuschusst. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
  • Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.
  • Pro Kalenderjahr können Beschäftigte einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.

 


Bildungsscheck NRW für Betriebe

 

Das Land NRW hat den betrieblichen Zugang zum Bildungsscheck und die diesbezügliche Beratung zum 31. Dezember 2023 eingestellt.