
Beratungskontingente der vier Volkshochschulen im Kreis Wesel bereits ausgeschöpft
Durch das sehr hohe Interesse am Bildungsscheck NRW sind leider alle zur Verfügung stehenden Beratungskontingente der vier Volkshochschulen im Kreis Wesel (vhs Wesel, vhs Moers, vhs Rheinberg, vhs Dinslaken) bereits ausgeschöpft. Wir bedauern es sehr, dass die vier vhs-Beratungsstellen im Kreis Wesel deshalb bis einschließlich Juni 2024 vorerst keine weiteren Förderzusagen aussprechen und Bildungsschecks ausstellen können.
Unter Umständen stellen allerdings noch anderen Beratungsstellen Bildungsschecks aus. Im Kreis Wesel ist dies:
https://www.fachwerk-wesel.de/handlungsfelder/beratung/
Über die Weiterbildungsberatung NRW finden Sie weitere Ansprechpartner in anderen Regionen:
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/beratungsstellensuche

Bildungsscheck NRW für Beschäftigte
Der Bildungsscheck NRW unterstützt Sie genau dort, wo Sie beruflich gerade stehen:
- Sie wollen beruflich weiterkommen, eine neue Richtung einschlagen oder planen den Wiedereinstieg?
- Sie wollen einen Berufsabschluss nachholen und eine passgenaue Nachqualifizierung durchlaufen?
- Sie wollen Ihre im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen anerkennen lassen und benötigen eine Anpassungsqualifizierung?
Wer wird gefördert?
- Insbesondere Beschäftigte, Berufsrückkehrende und Selbstständige
- Das zu versteuernde Einkommen muss weniger als 40.000,- EUR betragen, bei gemeinsam Veranlagten weniger als 80.000,- EUR, betragen.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie wird gefördert?
- Mit dem Bildungsscheck werden 50 % der Kurskosten bis höchstens 500,- EUR bezuschusst. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
- Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Beschäftigten.
- Pro Kalenderjahr können Beschäftigte einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen.
Bildungsscheck NRW für Betriebe
Wer wird gefördert?
- Im betrieblichen Zugang können kleinere Betriebe in NRW mit weniger als 50 Beschäftigten bis zu zehn Bildungsschecks pro Kalenderjahr in Anspruch nehmen.
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Weiterbildungen, die der beruflichen Qualifizierung dienen und fachliche Kompetenzen oder Schlüsselqualifikationen vermitteln, z. B. abschlussbezogene Angebote, Sprach- und EDV-Kurse, Auffrischung von Lern- und Arbeitstechniken.
- Ausgeschlossen von der Förderung sind vor allem arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierungen, z. B. Maschinenbedienerschulungen oder Trainings bei neuen Produkteinführungen.
Wie wird gefördert?
- Mit dem Bildungsscheck erhalten Unternehmen einen Zuschuss von 50 % zu den Weiterbildungskosten, max. 500,- EUR. Das Land Nordrhein-Westfalen finanziert diesen Anteil aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF).
- Die andere Hälfte bzw. die restlichen Weiterbildungskosten tragen die Betriebe.